Zusammenarbeit mit dem Mentor und dem Direktor

1. Der Käufer kann nur eine Registrierungsnummer und einen Mentor haben. Jeder Käufer hat einen Mentor, in Ausnahmefällen, auf persönlichen Wunsch, kann der Käufer ohne Mentor registriert werden. Wenn der Käufer die persönliche Nummer des Mentors nicht kennt oder sich selbst anmeldet, wird sein Mentor von der Gesellschaft automatisch unter den Teilnehmern des Marketingplans auf territorialer Basis bestimmt.

2. Als Mentor hat der Käufer unter keinen Umständen das Recht, einem bereits registrierten Käufer die Registrierung für seine Struktur anzubieten.

Wenn die Tatsache der Umregistrierung des Käufers festgestellt wird, auch anhand der persönlichen Daten von Verwandten, wird die neue Registrierungsnummer in einer anderen Struktur gelöscht, ohne die Daten der gelöschten Nummer zu speichern. Der Mentor, in dessen Struktur die Umregistrierung stattgefunden hat, wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 % der Vergütung aus dem Marketingplan für den letzten Abrechnungszeitraum belegt, im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 % der Vergütung für den letzten Abrechnungszeitraum. Im Falle eines dritten Verstoßes gegen die Regeln der Arbeit des Unternehmens - die Entfernung der Registrierungsnummer und der Verlust aller zuvor erreichten Privilegien.

Der Direktor - Mentor des Käufers erhält eine Verwarnung. Die Offenlegung der wiederholten Tatsache einer erneuten Unterzeichnung des/der Käufer(s) in der Struktur des bereits verwarnten Direktors zieht eine fristlose Strafe in Höhe von 100 % der Vergütung nach sich, die im nächsten Abrechnungszeitraum berechnet wird.

Der Direktor - Mentor ist verpflichtet, die Gesellschaft schriftlich über die Neueintragung in seiner Struktur zu informieren und die Löschung der Daten des in seiner Struktur neu eingetragenen Käufers zu beantragen, in diesem Fall ist er von der Verantwortung befreit.

3. Der Mentor ist verpflichtet, die Unternehmensleitung über Verstöße gegen die Unternehmensregeln zu informieren, die in seiner persönlichen Gruppe auftreten.

4. Der Mentor ist verpflichtet, die in der Gesellschaft geltenden Regeln und zusätzliche Anweisungen zu befolgen, die in den offiziellen Veröffentlichungen und Materialien der Gesellschaft veröffentlicht werden.

5. Der Mentor sollte monatlich mit seiner Gruppe zusammenarbeiten: die Gruppe entwickeln, indem er neue Käufer anwirbt; seinen Käufern helfen, sie anleiten und motivieren; ständigen Kontakt mit seinen Käufern halten und sie über Gruppentreffen, Kurse und Schulungen informieren;

6. Der Mentor ist verpflichtet, die Käufer mit den im Unternehmen geltenden Regeln vertraut zu machen und die Einhaltung dieser Regeln durch die Käufer seiner Gruppe zu überwachen.

7. Ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Status ist der Direktor des Unternehmens nicht berechtigt, mit MLM-Unternehmen oder Direktvertriebsunternehmen zusammenzuarbeiten, die das gleiche oder ein ähnliches Sortiment verkaufen, sowie Käufer aus dem Netzwerk des Unternehmens in solche Aktivitäten einzubeziehen.

8. Bitte beachten Sie, dass Partnerschaften zwischen dem Unternehmen und dem Käufer ab dem Status eines Partners (12% auf der Grundlage des Marketingplans) durch einen Dienstleistungsvertrag formalisiert werden können, auf dessen Grundlage die gemäß dem Marketingplan berechnete Vergütung auf das Girokonto des Käufers überwiesen wird.

 

 

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