Der Käufer kann mit dem Unternehmen einen Familienvertrag abschließen, der die Aufnahme einer zweiten Person in die bestehende Registrierungsnummer des Käufers vorsieht.
Ein Familienvertrag kann auf der Ebene des Direktors abgeschlossen werden. Bei der Erstellung des Familienvertrags ist es wichtig, den ersten (Haupt-)Inhaber der Registrierungsnummer anzugeben. Dieser Person wird eine Struktur zugewiesen. Im Falle von Streitigkeiten oder der Beendigung des Familienvertrags bleibt die Struktur immer dem ersten (Haupt-)Nummerninhaber zugeordnet.
Die Dienstleistungsvereinbarung kann auf jeden Familienvertragsinhaber ausgestellt werden. Ein Austausch von Teilnehmern (Erst- und Zweitteilnehmer) nach Abschluss des Familienvertrages wird nicht vorgenommen.
Der Familienvertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Inhaber der Nummer beendet werden. Gleichzeitig wird die Struktur nicht zwischen den Teilnehmern des "Familienvertrags" aufgeteilt, und die Registrierungsnummer wird dem ersten ("Haupt-") Nummerninhaber zugeteilt.
Ein Familienvertrag wird geschlossen, wenn die zweite Person zum Zeitpunkt der Registrierung des Familienvertrags nicht in der Struktur eines anderen Mentors eingetragen ist. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, dem Antrag auf Abschluss eines Familienvertrags stattzugeben oder ihn ohne Angabe von Gründen abzulehnen.