Verkauf von Produkten

1. Das Unternehmen erteilt dem Kunden die Erlaubnis, die Produkte der Marke Mihi zu vertreiben, die im Auftrag des Unternehmens hergestellt und verpackt wurden.

 

2. Die von der Gesellschaft hergestellten Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, bei Einhaltung der Gebrauchsanweisung und des Verfallsdatums keine Schäden verursachen. Alle Produkte des Unternehmens sind nach den Standards und Normen der Herstellerländer zertifiziert, was eine Garantie sowohl für den Berater als auch für das Unternehmen darstellt.

 

3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Preise, Produktsortiment und Zahlungsbedingungen zu ändern. Das Unternehmen entschädigt nicht für Verluste, die durch Preis- oder Sortimentsänderungen entstehen.

 

4. Der Berater kann das auf dem Aktionskonto gutgeschriebene Guthaben als Vergütung gemäß dem Vergütungsplan (CP) in Höhe von 65 % des Gesamtauftragswertes für die Bezahlung eines persönlichen Auftrags verwenden. Beträgt das Guthaben auf dem Promotionskonto mehr als 65% des Auftragswertes, kann die verbleibende Vergütung zur Bezahlung zukünftiger Aufträge verwendet werden. Diese Regel gilt nur, wenn der Berater keinen gültigen Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen hat.

 

5. Der Einzelhandelsverkauf von Produkten ist verboten:

- indem sie in der Ausstellung eines Geschäfts ausgestellt und/oder einer unbegrenzten Anzahl von Personen an einem beliebigen Einzel- oder Großhandelsort (einschließlich Geschäften, Märkten, Ständen, Kiosken usw.) angeboten werden;

- über Marktplatzdienste (allegro, olx, usw.), Online-Shops zu einem niedrigeren Preis als dem im aktuellen Katalog und/oder auf der offiziellen Website des Unternehmens angegebenen.

 

6. Es ist verboten, Informationen über Geschenke, Rabatte, Promotionen vom Eigentümer der Website ohne die Zustimmung des Unternehmens zu platzieren.

 

7. Die Verantwortung für die Verletzung der Klauseln 5 - 6 wird verursacht:

Bei einem zweiten festgestellten Verstoß eine Strafe in Höhe von 50 % der Vergütung für den Abrechnungszeitraum auf der Ebene des Senior Leader oder eine Verwarnung/Entfernung der Beraternummer auf einer Ebene unterhalb der Ebene des Senior Leader und eine Verwarnung an den vorgesetzten Direktor.

 

8. Die Teilnahme von Beratern an Ausstellungen und Werbeveranstaltungen (von begrenzter Dauer) gilt nicht als Einzelhandelsverkauf und stellt keinen Verstoß gegen die Geschäftsregeln dar.

 

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